22 November 2024
2020.07.29 - 12:07
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Gesundheitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für die Einreise in die Islamische Republik Iran

Gesundheitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für die Einreise in die Islamische Republik Iran

 

 

 

Gesundheitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für die Einreise in die Islamische Republik Iran

 

In Anbetracht der anhaltenden COVID-19 -Epidemie werden im Folgenden die ab dem 01. August 2020 geltenden Reisehinweise und Einreisebestimmungen aufgeführt, die vom Corona-Krisenstab beschlossen wurden, um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken:

 

1 - Einreisende müssen unabhängig davon, wie sie eingereist sind (auf dem See-, Luft- oder Landweg) ein von den zuständigen Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes anerkanntes ärztliches Zeugnis in englischer Sprache vorlegen. Die Bescheinigung über die Durchführung des Molekularbiologischen Covid 19-Tests (PCR) durch die vom Gesundheitsministerium des Herkunftslandes benannten Diagnose- und Behandlungszentren darf höchstens 96 Stunden vor der Einreise ausgestellt worden sein.

2 – Ausländische Reisende, die kein Gesundheitszeugnis (siehe Absatz 1) vorlegen können, dürfen das Land nicht betreten. Iranische Reisende müssen sich, wenn sie kein Gesundheitszeugnis vorlegen können, für 14 Tage auf persönliche Kosten in eine vom Gesundheitsministerium festgelegte Quarantäneeinrichtung begeben.

3 - Alle Passagiere (sowohl iranische als auch ausländische), die in den Iran einreisen, sind verpflichtet ein Selbsterklärungsformular von der Fluggesellschaft auszufüllen und dieses vor dem Flug oder währenddessen einem Vertreter der Fluggesellschaft oder den Ärzten an der Grenze auszuhändigen.

4 - Alle ankommenden Passagiere müssen sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen (dies gilt auch wenn ein Gesundheitszeugnis vorliegt). Die Gesundheitskontrolle erfolgt bei der Einreise an den Einreisepunkten.

5 – Reisende mit COVID-19 Symptomen werden in eine vom Gesundheitsministerium festgelegte Quarantäneeinrichtung gebracht (gilt für ausländische Reisende), bis ein negatives Testergebnis vorliegt und sie keinerlei Symptome aufweisen. Für Iranische Reisende wird nach Entgegennahme einer schriftlichen Verpflichtungserklärung eine häusliche Quarantäne angeordnet.

6 - Die oben genannten Bestimmungen sind von allen iranischen und ausländischen Staatsbürgern, die in den Iran einreisen wollen, unabhängig von ihrem Reisezweck, der Art des Reisepasses, der Visa-Art, usw. einzuhalten. Es werden keine Ausnahmen gewährt.

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