21 November 2024
2022.05.25 - 21:53
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Die derzeit gültigen, vom Corona-Krisenstab beschlossenen Regelungen für die Ein- und Ausreise von Iranern in den Iran

Für die Ein- und Ausreise genügt der Nachweis von zwei Impfungen durch iranische Staatsbürger (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder der Nachweis eines negativen PCR-Tests (für Staatsangehörige, die keinen Impfnachweis haben). ,der maximal 72 Stunden zurückliegt.

Unsere lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger werden hiermit darüber informiert, dass gemäß den am 18.05.2022 verabschiedeten Bestimmungen des Corona-Krisenstabes zur Erleichterung der Ein- und Ausreise (auf dem See-, Luft- oder Landweg) von Staatsangehörigen der Islamischen Republik Iran, die Vorlage des Nachweises von zwei Impfungen (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder die Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises (für Staatsangehörige, die keinen Impfnachweis haben), der maximal 72 Stunden zurückliegt, ausreichend ist.

 

Darüber hinaus führt das für die besondere Betreuung an den Grenzübergangsstellen zuständige Personal des Ministeriums für Gesundheit, medizinische Behandlung und Ausbildung auf Kosten des Reisenden einen PCR-Test durch, wenn es bei den Reisenden Anzeichen einer Krankheit feststellt.

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