Legalisierung von Handelsdokumenten und Beglaubigung von Unterschriften
Handelsdokumente wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse für Waren, Frachtbrief und Handelsverträge, Vorstellungsschreiben von Firmenvertretern, Vollmachtserklärungen sowie Beglaubigungen der Unterschriften der zuständigen Behörden in Deutschland müssen vor Einreichung bei den im Iran zuständigen Behörden vom Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in Hamburg legalisiert werden.
Die Legalisierung der Dokumente erfolgt in vier Schritten:
1) Ausfüllen des Formulars über die Auskunft zum antragstellenden (Hersteller)unternehmen (Formular zur Legalisierung von Dokumenten)
2) Übersendung des Originaldokuments (Handelsdokument) und ein Kopieexemplar dessen
3) Zahlung der entsprechenden Gebühr gemäß Preisliste (Preisliste)
4) Bitte frankieren Sie den Rückumschlag ausreichend (für den Versand per Einschreiben) und schreiben Sie die genaue Postanschrift der antragstellenden Firma in das Empfängerfeld hin. Außerdem bitten wir Sie, die o.g. erforderlichen Dokumente beizulegen und für eine zügigere Bearbeitung Ihres Antrags auf dem Briefumschlag zu vermerken, was Ihr Anliegen ist.
Wichtiger Hinweis:
Übersetzungen von Handelsdokumenten ins Persische und Beglaubigungen von Unterschriften werden nur dann vom Generalkonsulat bearbeitet, wenn diese von offiziellen anerkannten Übersetzungsbüros in der Islamischen Republik Iran stammen. So werden Dokumente, die innerhalb Deutschlands ins Persische übersetzt wurden, nicht vom Generalkonsulat bearbeitet und von den zuständigen Behörden im Iran nicht akzeptiert.
Anmerkung:
1- Die Legalisierung von Handelsdokumenten von antragstellenden Unternehmen im Amtsbereich dieses Generalkonsulats erfolgt anhand der Postleitzahl des Firmensitzes. Befindet sich der Firmensitz außerhalb des Amtsbereichs dieses Generalkonsulats, werden die Dokumente ohne weiteres Zutunan den Absender zurückgeschickt.
2- Die Zahlung der Gebühr erfolgt mittels einer Überweisung auf das Bankkonto des Generalkonsulats. Den Überweisungsbeleg (im Orginal) reichen Sie bitte zusammen mit den anderen Unterlagen ein. Bargeldzahlung wird NICHT akzeptiert.
3- Vor Einreichen von Rechnungen, Ursprungszeugnissen und Frachtbriefen müssen diese Dokumente seitens der zuständigen Handelskammer und die Gesundheitszeugnisse vom zuständigen Gesundheitsministerium beglaubigt werden. Beim Notariat aufgesetzte Vollmachtserklärungen müssenvom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
4- Falls eine Legalisierung der Kopieexemplare der oben genannten Dokumente gewünscht wird, sollten diese wie das Originaldokument vor dem Einreichen beim Generalkonsulat von den zuständigen Behörden beglaubigt werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen, bevor Sie diese einreichen. Bei unvollständigen Unterlagen oder fehlenden Angaben in den Formularen werden diese ohne weiteres Zutun an den Absender zurückgesandt. Für eine zügigere Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie, auf dem Briefumschlag zu vermerken, was Ihr Anliegen ist.