Im Namen Gottes
Wichtige Mitteilung
Verbot der Mitnahme von Hunden und Katzen
für Iran-Reisende
Gemäß der Richtlinie des Zollamtes der Islamischen Republik Iran vom 17.04.2017 - Nr. 117/21/96/32275 und der Anweisung der Iranischen Zivilluftfahrtorganisation vom 20.05.2017 - Nr. 10003 an die Geschäftsführer von in- und ausländischen Fluggesellschaften wurde die Einfuhr von Hunden und Katzen in den Iran verboten; sowohl der Transport in der Kabine als auch im Frachtraum.
Folgende Fälle sind von dieser Richtline ausgeschlossen:
1. Polizeihunde, die von der Polizeibehörde selbst eingeführt werden.
2. Hunde und Katzen, die für Laborforschung und diagnostische Zentren eingeführt werden.
3. Blindenführhunde, deren sehbehinderter Besitzer in den Iran einreist.